Corona Lage - Betrieb tierärztlicher Kliniken und Praxen

Freitag, 3. Juli 2020

Tierärztliche Kliniken und Praxen als „systemrelevant“ eingestuft

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bestätigt, dass zum derzeitigen Stand der Corona-Krise „tierärztliche Kliniken und Praxen grundsätzlich geöffnet bleiben dürfen“. Diese Nachricht kam zuerst durch einen Journalisten zu Tage, der u.a. für einen tierärztlichen TV-Kanal berichtet und das BMEL um Stellungnahme gebeten hatte.

Damit haben sich Bund und Länder im Rahmen der aktuell vereinbarten Maßnahmen zur Reduzierung sozialer Kontakte auf eine Regelung geeinigt. Ergänzend heisst es, „die Versorgung von Tieren in menschlicher Obhut“ sei von den Regelungen „nicht berührt“.

Auf Nachfrage des Journalisten hat das BMEL bestätigt:

"Die im Nutztierbereich und für die veterinärmedizinische Grund- bzw. Notfallversorgung von Heimtieren tätigen Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpfleger werden als systemrelevant eingestuft.“
(Stellungnahme BMEL, 25.03.2020)

Ergänzend wurde bekannt, dass die Europäische Kommission die Tiermedizin als solches systemrelevant eingestuft hat. Damit ist die Produktion und Verteilung tiermedizinischer Arzneimittel in die Leitlinie der Kommission [C(2020) 1897 final v. 23.03.2020] zum Warenverkehr aufgenommen.

Das ist eine gute Nachricht für TierhalterInnen, die nun sicher sein können, dass Ihre Schützlinge auch im Rahmen der Corona-Situation weiterhin medizinisch versorgt werden können. Auch für InhabernInnen von Kliniken und Praxen bedeutet dies mehr Planungssicherheit, z.B. bei der Versorgung mit Arzneimitteln.

 

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